Garantiebedingungen Bettdecken und Kissen

Alle Artikel die Sie bei Swiss Sense erwerben können, sind sehr hochwertig. Die Gewährleistung der Qualität liegt uns darum auch sehr am Herzen. Service ist unsere Antriebsfeder, darum möchten wir auch stets Garant stehen können für die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir befolgen dabei die Richtlinien des CBW Centrale Branchevereniging Wonen (Zentraler Branchenverein Wohnen). Dieses hat für Sie viele Vorteile, und nicht zuletzt bietet es Ihnen mehr Sicherheit.


Zusätzlich zur Garantie gewährt Swiss Sense noch einige Bestimmungen:

Die Garantiefrist beginnt an dem Datum, das auf der Kundenrechnung angegeben ist. Auf Bettdecken und Kissen wird die CBW Garantie gewährt. Diese besteht aus einer über 3 Jahre abbauenden Produktgarantie.

 

 

Bedingungen

Bei Material- oder Herstellungsfehlern wird der sich daraus ergebende Mangel gemäß den Garantiebedingungen von Swiss Sense behoben. Wenn ein Mangel nicht behoben werden kann, wird das Produkt gemäß den Bedingungen durch das gleiche Produkt, oder sofern dieses nicht mehr lieferbar ist, durch ein gleichwertiges Produkt ersetzt.

 

Es gibt keinen Anspruch auf Garantie bei Mängel bzw. Beschädigungen, die durch unsachgemäßes Vorgehen (z. B. durch Überbelastung), durch falschen oder unsachgemäßen Gebrauch oder durch normalen Verschleiß entstanden sind.

 

Die Garantie kann nur gewährt werden, wenn die Originalrechnung vorliegt. Aus diesem Grund sollten Sie sie gut aufbewahren. Der Garantiezeitraum ist auf das Leben des Erstkäufers beschränkt.

 

 

Weitere Garantiebedingungen

  • Wenn ein Teil innerhalb des Garantiezeitraums repariert oder ausgetauscht wird, gilt für dieses Teil die noch restliche Garantiezeit des gesamten Produkts.
  • Nach der Reparatur bzw. dem Austausch gilt eine Garantie von einem Jahr auf das reparierte bzw. ausgetauschte Teil.
  • Matratzen und Matratzenauflagen: Bei normalem Gebrauch ist ein lokaler Höhenverlust (Konturverformung) von 1,5 bis 2 cm akzeptabel, sodass ein solcher Höhenverlust nicht unter die Garantie fällt.
  • Matratzen und Matratzenauflagen können eine Abweichung hinsichtlich Länge und Breite von 1 cm der Originalgröße aufweisen.
  • Boxsprings, Matratzen und Matratzenauflagen büßen im Laufe der Zeit bei normalem Gebrauch bis zu 15 % ihrer Form und ihres Unterstützungsvermögens ein. Dieser Verlust ist eine normale Verschleißerscheinung, die nicht unter die Garantie fällt.



Keine Garantie

Für alle Produkte, die nicht in einer Swiss-Sense-Filiale erworben wurden, kann keine Garantie gewährt werden.